Stéphanie Fuchs Consulting
Damit Sie bei Ihren Steuern am Steuer bleiben

Quellensteuer

Quellenbesteuert und Investor?
Dann ist diese Investor Monday Folge für dich.


Viele Erwerbstätige in der Schweiz unterliegen der Quellensteuer, doch für Investoren kann dies steuerliche Fragen aufwerfen. Ob es um die ordentliche Veranlagung, die Besteuerung von Kapitalanlagen oder die Rückforderung von Verrechnungssteuern geht – hier die wichtigsten fünf Punkte auf einen Blick: 

1️⃣ Für alle, die quellenbesteuert sind: Die Frist am 31. März für die Anmeldung zur ordentlichen Veranlagung rückt näher. Diese Frist ist fix – keine Verlängerung möglich.

2️⃣ Quellensteuer ist keine Steuer – es ist ein Verfahren zur Steuererhebung. 

3️⃣ Für Investoren: Wenn du quellenbesteuert bist, aber Einkünfte aus Investitionen oder erhebliches Vermögen hast, prüfe, ob du die Schwellenwerte überschreitest, die eine ordentliche Veranlagung erfordern. 

4️⃣ Quellensteuer zurückfordern? Dafür ist eine ordentliche Steuerveranlagung erforderlich.

5️⃣ Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr? Dann melde dich bei Stéphanie Fuchs Consulting – wir halten dich steuerlich auf Kurs, sodass du bei den Steuern am Steuer bleibst.