Ab dem 1. Oktober 2024 fallen Vapes und E-Zigaretten als Ersatzprodukte unter die Tabaksteuerregelungen und unterliegen der Tabaksteuer.
Die neuen Vorschriften gelten sowohl für nikotinhaltige als auch nikotinfreie E-Liquids und treten zeitgleich mit dem Tabakproduktegesetz in Kraft.
Bemerkenswert ist, dass Einweg-E-Zigaretten im Vergleich zu nachfüllbaren Produkten mit einem höheren Steuersatz belastet werden.
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Erhöhung der Tabaksteuersätze per 1. Januar 2025
Wenn Sie eine Zigarre mit einem Glas feinem Scotch geniessen oder sich mit einer kräftigen Portion Snus zurücklehnen, sollten Sie Folgendes beachten: Steueränderungen stehen bevor.
Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (TStG) verabschiedet. Basierend darauf werden die Steuersätze auf Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak, andere Rauchtabake sowie auf andere Tabakwaren wie Snus, Kau- und Schnupftabak erhöht werden.
Ab dem 1. Januar 2025 werden bestimmte Tabaksteuersätze wie folgt erhöht:
Der Steuersatz auf herkömmliche Zigaretten kann nicht weiter erhöht werden. Der Bundesrat hat seine Kompetenz diesbezüglich im Jahr 2013 vollständig ausgeschöpft.
Die Steuersätze auf E-Zigaretten bleiben derweil unverändert:
(Das Bild wurde von ChatGPT am 20. Oktober 2024 um 22:28 Uhr CH-Zeit erstellt.)