Erhöhung der Tabaksteuersätze per 1. Januar 2025

 

Wenn Sie eine Zigarre mit einem Glas feinem Scotch geniessen oder sich mit einer kräftigen Portion Snus zurücklehnen, sollten Sie Folgendes beachten: Steueränderungen stehen bevor.

Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (TStG) verabschiedet. Basierend darauf werden die Steuersätze auf Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak, andere Rauchtabake sowie auf andere Tabakwaren wie Snus, Kau- und Schnupftabak erhöht werden.

Ab dem 1. Januar 2025 werden bestimmte Tabaksteuersätze wie folgt erhöht:

  • Zigarren und Zigarillos: CHF 0.76 pro Stück (vorher CHF 0.56) und 1 % des Kleinhandelspreises.
  • Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak: CHF 46.00 (vorher CHF 38.00) pro Kilogramm und 25 % des Kleinhandelspreises, mit einem Mindestbetrag von CHF 90.00 (vorher CHF 80.00) pro Kilogramm.
  • Sonstige Rauchtabake und andere Tabakwaren (z. Bsp. Rollentabak, Zigarrenabschnitte und andere): 16 % (vorher 12 %) des Kleinhandelspreises.
  • Kau- und Schnupftabak: 10 % (vorher 6 %) des Kleinhandelspreises.

Der Steuersatz auf herkömmliche Zigaretten kann nicht weiter erhöht werden. Der Bundesrat hat seine Kompetenz diesbezüglich im Jahr 2013 vollständig ausgeschöpft.

Die Steuersätze auf E-Zigaretten bleiben derweil unverändert:

  • Nikotinhaltige Flüssigkeiten für nachfüllbare E-Zigaretten: CHF 0.20 pro Milliliter.
  • Einweg-E-Zigaretten (sowohl mit als auch ohne Nikotin): CHF 1.00 pro Milliliter.

 

(Dieses Bild wurde von ChatGPT am 20. Oktober 2024 um 22:28 Uhr CH-Zeit erstellt.)