Dividenden sind ein wichtiger Bestandteil der Anlagestrategie, doch was passiert mit der Verrechnungssteuer? Bei Dividendenausschüttungen wird oft ein Teil direkt einbehalten.
Die entscheidende Frage ist, wie und unter welchen Voraussetzungen diese Steuer zurückgefordert werden kann.
In der Schweiz: Die Verrechnungssteuer dient einem deklaratorischen Zweck. Wer seine Einkünfte korrekt angibt, kann sich den vollen Betrag zurückerstatten lassen.
International: Viele Länder erheben eine Quellensteuer auf Dividenden für ausländische Anleger. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann die Verrechnungssteuer in der Schweizer Steuererklärung angerechnet werden, aber nur für den Teil, der nicht direkt zurückgefordert werden kann.
Quellenbesteuert in der Schweiz? Die Rückforderung erfolgt nicht automatisch. Wenn Ihre Investitionsgewinne der Verrechnungssteuer unterliegen, müssen Sie eine separate Erklärung einreichen, um sie zurückzuerhalten.
Hilfe bei Rückforderungen? Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht Ländermanuale, die den genauen Rückforderungsprozess für verschiedene Länder erklären. Mehr dazu hier: Länderbezogene Steuerinformationen